Mieter müssen den vom Vermieter bestimmten Breitband-Kabelanschluss verwenden, wenn dies im Wohnraum-Mietvertrag festgelegt ist.
Eine solche Vereinbarung kann für die gesamte Mietdauer gelten. Für Mieter besteht dann die Verpflichtung, den zuvor vom Vermieter ausgewählten, kostenpflichtigen Kabelanschluss zu akzeptieren, so entschied der BGH (Bundesgerichtshof) am 18.11.2021 (AZ: I ZR 106/20).
Mehr Details zu diesem Urteil gibt es im Hausverwalter-Blog.
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