Los geht’s!
Wählen Sie die Verwaltungsform aus.
- Unter “WEG-Verwaltung” ist die Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft zu verstehen. Wenn Sie also Eigentümer einer Eigentumswohnung, vielleicht sogar Mitglied des Verwaltungsbeirats sind, können Sie jetzt für Ihre Gemeinschaft eine neue Hausverwaltung finden und ermitteln, wie hoch das voraussichtliche Verwalterhonorar sein wird.
- Mit “Mietverwaltung” ist die Verwaltung einer vermieteten Immobilie gemeint, beispielsweise eines Wohn- und Geschäftshauses mit mehreren Wohn- und/oder anders genutzten Einheiten (Läden, Büros, Praxen usw.). Derzeit noch fällt hierunter auch die Sondereigentumsverwaltung (auch “Sondermietverwaltung” genannt) für vermietete Eigentumswohnungen.







