Hausverwaltung Kosten pro Einheit und Monat incl. MwSt.
Durchschnittliche Verwalterhonorare für Objekte mit 15 bis 29 Einheiten (Angaben in Euro incl. MwSt.)
Alle Verwaltungsformen, Mietverwaltung und WEG-Verwaltung nach Bundesländern
Bundesland | Alle | Mietverwaltung | WEG-Verwaltung |
---|---|---|---|
Deutschland insgesamt | 28.11 € | 28.63 € | 27.99 € |
Baden-Wuerttemberg | 30.05 € | 31.43 € | 29.90 € |
Bayern | 29.13 € | 30.19 € | 29.00 € |
Berlin | 29.90 € | 29.96 € | 29.88 € |
Brandenburg | 29.26 € | 0.00 € | 28.05 € |
Bremen | 26.44 € | 0.00 € | 26.44 € |
Hamburg | 27.04 € | 24.96 € | 27.24 € |
Hessen | 25.06 € | 28.98 € | 24.44 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 24.38 € | 19.48 € | 26.01 € |
Niedersachsen | 23.65 € | 16.72 € | 24.03 € |
Nordrhein-Westfalen | 27.30 € | 27.05 € | 27.38 € |
Rheinland-Pfalz | 25.45 € | 30.11 € | 24.05 € |
Saarland | 0.00 € | 0.00 € | 0.00 € |
Sachsen | 29.95 € | 34.06 € | 29.13 € |
Sachsen-Anhalt | 0.00 € | 0.00 € | 0.00 € |
Schleswig-Holstein | 27.61 € | 25.64 € | 29.03 € |
Thueringen | 0.00 € | 0.00 € | 0.00 € |
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Auswahl der Auswertungen nach Größenordnung des Objektes:
Hausverwaltung Kosten – Verwalterhonorar, Verwaltervergütung oder Verwalterentgelt
Hausverwaltung ist ein zentrales Element für die effektive und effiziente Verwaltung von Immobilien. Besonders bei größeren Objekten mit 15 bis 29 Einheiten ist es oft sinnvoll, diese Aufgabe an spezialisierte Unternehmen oder Personen zu übertragen. Die Hausverwaltung Kosten variieren je nach Umfang der zu erbringenden Leistungen, regionalen Gegebenheiten und individuellen Vereinbarungen. In diesem Artikel gehen wir näher auf das Thema der Verwalterhonorare bzw. Verwaltervergütungen oder Verwalterentgelte für Objekte mit 15 bis 29 Einheiten ein.
Hauptsächliche 2 Verwaltungsformen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung) und der Mietverwaltung. Erstere bezieht sich auf das Management von Gemeinschaftseigentum, während letztere sich mit der Verwaltung von Mieteinheiten befasst. Beide erfordern unterschiedliche Fähigkeiten und Aufgabenbereiche. Und es gibt durchaus Unterschiede bei Hausverwaltung Kosten.
Hausverwaltung Kosten: Objektgröße und Verwaltungsform sind Faktoren
In der Regel berechnen Hausverwalter ihre Gebühren pro Wohneinheit und Monat. Für Objekte mit 15 bis 29 Einheiten können die Kosten pro Einheit oft geringfügig niedriger sein als bei kleineren Objekten, da der Verwalter Synergien nutzen und effizienter arbeiten kann. Im Durchschnitt liegen die Kosten in Deutschland für eine WEG-Verwaltung nach den Berechnungen von HausverwalterSuche derzeit bei rund 27 Euro, während bei der Mietverwaltung womöglich mit etwas geringeren Verwalterkosten als bei der WEG-Verwaltung zu rechnen ist.
Fester Betrag oder Prozentsatz als Verwalterhonorar
Kosten Hausverwaltung unter der Lupe: Im Bereich der Hausverwaltung werden in der Regel feste Beträge pro Monat als Hausverwalter-Vergütung berechnet, während in der Verwaltung von Gewerbeflächen oft Prozentsätze von den Mieteinnahmen als Berechnungsgrundlage für das Verwalterhonorar dienen. Dieser Unterschied resultiert aus den unterschiedlichen Anforderungen und dem Umfang der Verwaltungstätigkeiten in den beiden Bereichen.
In der Mietverwaltung, die sich hauptsächlich mit der Verwaltung von Wohnungen und Wohnhäusern beschäftigt, wird oft eine Pauschalvergütung als fester Betrag pro Monat vereinbart. Dies liegt daran, dass die Verwaltungstätigkeiten in der Mietverwaltung in der Regel weniger umfangreich sind und sich auf eine begrenzte Anzahl von Mieteinheiten konzentrieren. Die Aufgaben eines Hausverwalters in diesem Bereich umfassen typischerweise die Abrechnung von Nebenkosten, die Organisation von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Kommunikation mit den Mietern, die Verwaltung der Mietverträge und die Durchführung von Mieterwechseln. Da diese Aufgaben eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen und die Anzahl der Mietobjekte begrenzt ist, lässt sich die Vergütung leichter als fester Betrag pro Monat berechnen.
Im Gegensatz dazu umfasst die Verwaltung von Gewerbeflächen, wie Läden, Produktions- oder Lagerflächen, Praxen und Büros, oft eine breitere Palette von Aufgaben und eine größere Komplexität. Die Verwaltung von Gewerbeflächen erfordert in der Regel eine intensivere Betreuung und ein höheres Maß an Fachwissen, da es spezifische Anforderungen gibt, die sich von den Wohnimmobilien unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise die Verhandlung von Mietverträgen, die Durchführung von Vertragsänderungen, die Organisation von Renovierungen und Umbauten, die Überwachung der Einhaltung von Gewerbemietrecht und Bauvorschriften sowie die Verwaltung der Betriebskosten.
Da Gewerbeflächen oft höhere Mieteinnahmen generieren, ist es üblich, dass das Verwalterhonorar in Form eines Prozentsatzes von den Mieteinnahmen berechnet wird. Dies basiert auf dem Gedanken, dass ein höheres Mietvolumen zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt. Der prozentuale Ansatz ermöglicht es dem Verwalter, an den wirtschaftlichen Erfolgen des Gewerbeobjekts teilzuhaben und schafft Anreize für eine gute Verwaltungsleistung.
Es ist wichtig anzumerken, dass es bei der Vereinbarung der Vergütungsstruktur keine festen Regeln gibt und diese individuell zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft und dem Hausverwalter ausgehandelt werden. Die Vereinbarungen können je nach Verwaltungsumfang, Objektgröße, Komplexität und individuellen Bedürfnissen variieren.
Letztendlich zielen sowohl die feste Betragsvergütung in der Mietverwaltung als auch die prozentuale Berechnung in der Gewerbeverwaltung darauf ab, eine angemessene Vergütung für die erbrachten Verwaltungsleistungen sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen und Anforderungen der Eigentümer zu berücksichtigen. Die Wahl der Vergütungsstruktur hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte immer im Hinblick auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse erfolgen.
Hausverwaltung Kosten: Genaue Abmachungen für Sonderleistungen wichtig
Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen in den genannten Kosten enthalten sind. Üblicherweise sind in der Pauschale die Grundservices, wie die Erstellung der Jahresabrechnung, Sitzungsprotokolle, und die allgemeine Korrespondenz enthalten. Zusätzliche Leistungen, wie die Teilnahme an Eigentümerversammlungen, die Abwicklung von Versicherungsschäden oder die Erstellung von Wirtschaftsplänen können extra berechnet werden. Mehr Infos gibt es zum Beispiel hier
In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Verträge genau zu prüfen und darauf zu achten, dass alle relevanten Leistungen transparent aufgelistet sind. Oftmals gibt es auch die Möglichkeit, ein individuelles Leistungspaket zu vereinbaren, das genau auf die Bedürfnisse der Immobilie zugeschnitten ist. Es bleibt auf jeden Fall den beteiligten Verhandlungen überlassen, eine für beide Seiten tragbare Vereinbarung zu treffen. Der beste Vertrag ist eigentlich immer der, mit dem beide Seiten zufrieden sind. Und zwar nicht nur anfangs sondern auch später, wenn die Zusammenarbeit sich entwickelt hat.
Lage, Lage Lage – kann auch wichtig sein für Hausverwaltung Kosten
Die regionale Lage der Immobilie kann ebenfalls einen Einfluss auf die Verwalterhonorare haben. In Ballungsräumen und Städten mit hohen Lebenshaltungskosten können die Gebühren höher ausfallen als in ländlichen Gebieten. Zudem kann die Komplexität der Liegenschaft eine Rolle spielen. Beispielsweise können denkmalgeschützte Gebäude oder Immobilien mit besonderen technischen Anlagen höhere Kosten verursachen.
Gute Hausverwaltung ist Werterhaltung
Eine professionelle Hausverwaltung kann jedoch auch Einsparungen ermöglichen. Durch gezieltes Facility Management und effiziente Instandhaltungsplanung kann der Wert der Immobilie erhalten oder gesteigert werden. Zudem kann eine professionelle Mietverwaltung dazu beitragen, Leerstände zu reduzieren und die Mieterzufriedenheit zu erhöhen.
Nicht zu vernachlässigen sind rechtliche Aspekte. Ein professioneller Verwalter sollte über aktuelle gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften im Bilde sein. Dies schützt die Eigentümer vor potenziellen Rechtsstreitigkeiten und sorgt für die Einhaltung aller Vorschriften. Bei der Auswahl einer Hausverwaltung ist neben den Kosten auch auf Referenzen und Qualifikationen zu achten. Eine Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem Verband der Immobilienverwalter (VDIV) oder dem BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. kann ein Indikator für Professionalität sein.
Hausverwaltung Kosten: Angebot einholen
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kosten für die Hausverwaltung von Objekten mit 15 bis 29 Einheiten variabel sind und von verschiedenen Faktoren abhängen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote einzuholen und diese hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der Qualität des Verwalters zu vergleichen. Hierbei sollten Eigentümer nicht nur auf den Preis achten, sondern auch den potenziellen Mehrwert einer professionellen Verwaltung berücksichtigen.
Hausverwaltung Kosten: Wer trägt die Kosten für die Hausverwaltung?
Direkt zur Klarstellung: private Mieter haben mit den Kosten Hausverwaltung, die durch die Tätigkeit einer Immobilienverwaltung entstehen, nichts zu tun! In Gewerbemietverträgen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Hausverwaltung Kosten Mehrfamilienhaus: Befinden sich in einem Objekt, egal, ob es sich um ein reines Mietshaus handelt oder um Eigentumswohnungen, vermiete Wohnungen, dann dürfen die Hausverwaltungskosten nicht in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden. Die Kosten der Hausverwaltung sind in jedem Fall vom vermietenden Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer zu tragen.
Mitunter erbringen Hausverwaltungen noch andere Dienstleistungen, die der Objektbetreuung zuzurechnen sind. Das können Hausmeister- oder Gartenarbeiten sein oder andere Leistungen, die mietvertraglich von den Mietern zu tragen sind. Hier wiederum verhält es sich dann anders, denn solche Aufwendungen gehen zu Lasten der Mieter und dürfen als Nebenkosten umgelegt werden. Allerdings müssen die Beträge klar zum eigentlichen Verwalterentgelt abgrenzbar sein. Es sind also entsprechende Rechnungen speziell für die von den Mietern zu tragenden Beträge auszustellen.
Empfehlung: Mehr Informationen gibt es auch beim Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)