Wenn die Teilungserklärung die Nutzung der Räume im Erdgeschoss als „Laden“ zulässt, darf dort kein Eiscafé betrieben werden.
So lautet die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (AZ: 2-13 S 138/17). Mehr zu dem Urteil enthält die gerichtliche Pressemitteilung vom 19.11.2018, die hier nachlesbar ist.