Die Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 175 m mit der Bezeichnung „Windenergieanlage Loevelingloh“ in Münster-Hiltrup wurde vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen.
Das Gericht sah die behaupteten schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Gegensatz zu den Klägern nicht. Insbesondere seien keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen, Schattenwurf oder Infraschall zu befürchten.
Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.01.2020. Hier geht es zur kompletten Pressemitteilung->