WEG-Verwaltung: 6 Aufgaben der Hausverwaltung, die besonders wichtig sind

WEG-Verwaltung
In der WEG-Verwaltung hat die Hausverwaltung erhebliche Rechte, vor allem aber auch Pflichten.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

WEG-Verwaltung nennt man in Deutschland die Wohnungseigentumsverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Gemeint ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) erfordert viel Fachwissen. Hier gibt es eine detaillierte Definition der WEG-Verwaltung

Bestellung der WEG-Verwaltung

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre:n Verwalter:in durch einfachen Beschluss bestimmen. Sie muss es sogar tun, wenn auch nur einer der Miteigentümer dies verlangt. Ist kein:e Verwalter:in bestellt, so „steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu“ (§ 21 Abs. 1 WEG), ebenso die Vertretung der Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WEG).

Auch ein Miteigentümer kann also zum Verwalter bestellt werden; die Übertragung der Aufgabe an einen Dritten ist daher nicht zwingend, möglich ist vielmehr auch die Selbstverwaltung einer WEG. Den Beschluss zur Verwalterbestellung fasst die Eigentümerversammlung. Nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen ist der Abschluss eines Verwaltervertrages, der all das regelt, was nicht durch das WEG bestimmt ist, aber unweigerlich auf die Parteien zukommen wird. Die/der Verwalter:in kann für längstens fünf Jahre bestellt werden.

Übrigens sind als Orientierungshilfe auch Informationen über die Höhe des in etwa zu erwartenden Verwalterhonorars für eine WEG-Verwaltung auf HausverwalterSuche verfügbar

Was macht eine WEG-Verwaltung? Welche Pflichten hat ein WEG-Verwalter?

In § 21 schreibt das WEG die grundsätzlichen Aufgaben der WEG-Verwaltung im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwaltung vor:

  • Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  • ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
  • angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung
  • Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG damit eine ordentliche Rechnungslegung
  • Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen

Allerdings ist der Aufgabenbereich der Verwaltung damit noch längst nicht umfassend umschrieben. Denn die/der WEG-Verwalter:in besorgt sämtliche zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen. So hat sie/er sich z. B. um Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung zu kümmern. Einzelne „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ hat der Gesetzgeber in § 27 Absätze 1 bis 3 WEG umrissen. Diese können nicht durch Vereinbarung oder Beschluss eingeschränkt werden (§ 27 Absatz 4 WEG).

Was sind die Aufgaben eines WEG-Verwalters?

Braucht eine WEG Verwaltung? Wird eine WEG Verwaltung gesucht? Mit HausverwalterSuche finden Sie einen Dienstleister der die Wohnungseigentumsverwaltung übernimmt.

Die/der Verwalter:in ist nach § 27 Abs. 5 WEG verpflichtet, gemeinschaftliche Gelder wie die Instandhaltungsrücklage getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. Damit wird verhindert, dass Gemeinschaftsvermögen im Falle von Insolvenz oder Tod der Verwalterin oder des Verwalters in die Insolvenzmasse oder den Nachlass einfließt. Daher hat die(der Verwalter:in die Bankkonten als offene Fremdkonten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu führen. Zudem ist es der Eigentümergemeinschaft möglich, von bestellten WEG-Verwalter:innen den Nachweis einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu verlangen.

Die/der Verwalter:in ist gegenüber der Eigentümergemeinschaft rechenschaftspflichtig. Dazu erstellt er jährlich eine Abrechnung (sowie einen neuen Wirtschaftsplan) und beruft zu deren Feststellung durch Beschluss (zumindest) eine Eigentümerversammlung ein. Von dieser kann er entlastet werden. Für die Abstimmung zur eigenen Entlastung darf der WEG-Verwalter jedoch weder Vollmachten einsetzen, die ihm von einzelnen Eigentümern für die Versammlung erteilt wurden, noch die eigene Stimme, wenn er zugleich Wohnungseigentümer ist.[1]

Der Verwaltungsbeirat in der WEG Verwaltung

Es empfiehlt sich, einen Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG zu wählen, der den Verwalter unterstützt. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht verpflichtend. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in der Gemeinschaftsordnung Bestimmungen für die Wahl und die Besetzung des Verwaltungsbeirats treffen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, zum Beispiel, um die Möglichkeit zu schaffen, den Beirat mit mehr oder weniger als 3 Wohnungseigentümern zu besetzen oder auch die Bestellung von Personen, die nicht Wohnungseigentümer sind, zuzulassen. Aber auch wenn die Gemeinschaftsordnmung keinen entsprechenden Passus enthält, kann die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschließen, einen Beirat zu wählen. Dieser Beirat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Alle drei Personen müssen Eigentümer von Wohnungen in der WEG sein.

Die Qualifikation der WEG-Verwaltung – wer darf eine WEG verwalten?

Es gibt (leider) keine Bindung der Tätigkeit als WEG-Verwalter:in an eine bestimmte Berufsausbildung. Darum sollte bei der Auswahl der Hausverwaltung darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaft und ihre Immobilie von Personen betreut werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Immobilienwirtschaft, wie beispielsweise „Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft“, „Immobilienkaufmann/-frau“ oder „Immobilienassistent/-in“ oder aber eine gleichwertige andere Ausbildung vorweisen können.

Suchen Sie vielleicht gerade einen WEG-Verwalter, der die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt? Mit HausverwalterSuche lässt sich gleich online die zur jeweiligen Eigentümergemeinschaft „passende“ Hausverwaltung finden

Mehr ausführliche Informationen enthält auch der Artikel bei Wikipedia zur Begriffsbeschreibung der „WEG-Verwaltung“.


Hilfreiche Links

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wer darf eine WEG verwalten?

Eine professionelle Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird empfohlen. Grundsätzlich darf jeder Eigentümer die WEG verwalten. Allerdings erfordert die rechtliche, finanzielle und organisatorische Komplexität der Aufgabe fundiertes Fachwissen. Ein professioneller Verwalter gewährleistet am ehesten eine effiziente Verwaltung und trägt zur Konfliktlösung sowie Werterhaltung der Immobilie bei.

Welche Pflichten hat ein WEG-Verwalter?

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat vielfältige Pflichten. Zunächst ist er für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dazu gehören die Organisation von Reparaturen, Wartungen und der Abschluss von Versicherungen. Er muss einen Wirtschaftsplan aufstellen, die Jahresabrechnung erstellen und die Eigentümer regelmäßig informieren. Ferner obliegt ihm die Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen sowie die Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse. Er verwaltet zudem die Instandhaltungsrücklage und führt das Konto der WEG. Rechtliche Pflichten sind die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und des Gemeinschaftsvertrags. Darüber hinaus muss der Verwalter bei seinen Tätigkeiten Sorgfalt walten lassen und die Interessen der Eigentümergemeinschaft wahren. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten vertritt er gegebenenfalls die WEG vor Gericht.

Wer ist Verwalter einer WEG?

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird von den Eigentümern der WEG bestellt. Es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln, die die Verwaltungsaufgaben im Interesse der Gemeinschaft wahrnimmt. Der Verwalter wird in der Regel durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung bestimmt.

Was darf der WEG-Verwalter?

Der WEG-Verwalter darf im Rahmen seiner Aufgaben gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Instandhaltung, Buchführung, Einberufung von Versammlungen und Durchführung von Beschlüssen. Der genaue Umfang seiner Befugnisse ist im WEG geregelt.

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) verwaltet gemeinschaftliches Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Durchführung von Beschlüssen, die Buchhaltung, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und die Kommunikation mit den Eigentümern.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) ist eine Institution, die für die Verwaltung und Organisation einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zuständig ist. Sie übernimmt Aufgaben wie Buchhaltung, Instandhaltung, Versicherungen und die Durchführung von Eigentümerversammlungen, um das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten und den reibungslosen Betrieb der WEG sicherzustellen.

Hausverwaltungs-Angebote in Echtzeit sofort erhalten

Hausverwaltungs-Anfrage


Um welche Verwaltungsform geht es Ihnen?


Objektadresse:


Das Objekt hat Einheiten. (Gesamtzahl der zu verwaltenden Wohnungen, Läden, Büros usw. im Objekt)

Anrede *:



* = Feld ist erforderlich

Hausverwalter-Registrierung