Wird eine Eigentumswohnung verkauft, sind die werdenden Eigentümer zur Eigentümerversammlung einzuladen.
Im vorliegenden Fall hatte der Bauträger eine Eigentumswohnung verkauft und übergeben sowie eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.
Zur Eigentümerversammlung waren die werdenden Eigentümer eingeladen worden. Bereits die Vorinstanz hatte die Anfechtung von in dieser Versammlung gefassten Beschlüssen abgewiesen.
Das Landgericht Frankfurt bestätigte dies und stellte fest, dass nur die werdenden Eigentümer stimmberechtigt seien und auch nur ihnen das Recht zur Beschlussanfechtung zusteht.
Urteil vom 14.01.2021, AZ 2-13 S 18/20, 800 C 24/19.
Mehr zu dem Urteil ist nachzulesen im Hausverwalter-Blog.