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Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswidrig

Kirschblüte in Bonn
Kirschblüte in Bonn - Bildquelle: pixabay.com

Nach mehr als 30 Jahren darf die Stadt Bonn keine Erschließungskosten mehr für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel  auf die Anwohner umlegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Revision zugelassen.

Seit 1986 waren die Bauarbeiten abgeschlossen. Die Stadt Bonn erließ 2017 Erschließungsbescheide. Zu spät, fand das Verwaltungsgericht Köln. Denn „die Anlieger hätten nach Abschluss der Bauarbeiten im Jahr 1986 nicht ohne Kenntnis der Verwaltungsvorgänge und rechtliche Erwägungen erkennen können, dass der Ausbauzustand von der Beklagten nicht als endgültig angesehen worden sei“.

Die Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster ist zugelassen (AZ: 17 K 10264/17).

Die komplette Pressemitteilung der Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hierzu ist im Hausverwalter-Blog zu finden .

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