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BGH: Dieser Streit mit dem Mieter reicht nicht für eine Kündigung

Die Vermieterin hatte dem Mieter ihres Hauses ihren Besuch angekündigt, bei dem sie in einigen Räumen die dort neu installierten Rauchmelder in Augenschein nehmen wollte. Als sie dann dort war, betrat sie entgegen dem Willen des Mieters auch noch andere Räume, wollte gern das gesamte Haus besichtigen.

Dem Mieter wurde es zu bunt, als sie in einem Zimmer Gegenstände von der Fensterbank räumte und das Fenster öffnete: Kurzerhand hob er die Vermieterin hoch und trug sie vor die Tür. Der wiederum gefiel dieser besondere „Service“ überhaupt nicht – sie kündigte das Mietverhältnis fristlos und, hilfsweise, gleich auch noch ordentlich.

Nach dem Weg durch die Instanzen gab der BGH (Bundesgerichtshof) jetzt dem Mieter recht. Mehr Details zum Urteil im Hausverwalter-Blog unter www.hausverwalter-blog.de/2014/06/streit-mit-dem-mieter-kuendigung-unwirksam.html.

Homepage: www.hausverwaltersuche.de

Kontakt:
HausverwalterSuche.de – S. Lewohn Internet + Presse
Klaus P. Lewohn
Königsallee 2
41747 Viersen / Deutschland
Telefon: 049 (0)21 62-35 60 88

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