Hausverwalter Kosten – Objekte mit 5 bis 14 Einheiten

Hausverwalter Kosten
Hausverwalter Kosten - Bild von martaposemuckel auf Pixabay

19.03.2024 – Hausverwalter Kosten pro Einheit und Monat incl. MwSt.

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Hausverwalter Kosten für Objekte mit 5 bis 14 Einheiten

Die bei HausverwalterSuche erstellten Verwaltungsangebote werden ausgewertet und die durchschnittlich ermittelten Verwalterhonorare als Tabelle dargestellt. Zusätzlich erfolgt eine Aufteilung der Hausverwaltung Kosten nach Regionen, also Bundesländern, und der Verwaltungsform, wobei es um WEG-Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Mietverwaltungen für vermietete Immobilien aller Art geht. Infos zum Thema Hausverwalter Kosten gibt es auch bei Wikipedia


FAQ – häufig gestellte Fragen zu „Hausverwalter Kosten“

Wie hoch sind die Kosten für einen Hausverwalter?

Die Höhe des Verwalterhonorars hängt von vielen Faktoren ab, zunächst aber von der Objektgröße (Anzahl der zu verwaltenden Einheiten) und der Verwaltungsart, ob es also um eine WEG-Verwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft geht oder um eine Mietverwaltung für eine vermietete Immobilie. In den meisten Fällen liegt das Verwalterentgelt zwischen 20 und 40 Euro je Einheit und Monat.

Wie viel kostet ein Immobilienverwalter?

Die Höhe des Verwalterhonorars hängt von vielen Faktoren ab, zunächst aber von der Objektgröße (Anzahl der zu verwaltenden Einheiten) und der Verwaltungsart, ob es also um eine WEG-Verwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft geht oder um eine Mietverwaltung für eine vermietete Immobilie. In den meisten Fällen liegt das Verwalterentgelt zwischen 20 und 40 Euro je Einheit und Monat.

Was kostet ein Verwalter für Eigentumswohnungen?

Eine WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz für eine Wohnungseigentümergemeinschaft kostet etwa gleich viel wie eine Mietverwaltung für eine vermietete Immobilie. Die preislichen Unterschiede entstehen vor allem durch die Unterschiede bei den durch die Hausverwaltung zu erbringenden Zusatzleistungen (Besichtigungstermine bei Neuvermietung kommen zum Beispiel nur bei der Mietverwaltung in Frage und werden meistens als Zusatzleistungen berechnet). Es können auch Verwalterentgelte nach anderen Berechnungsgrundlagen vereinbart werden, zum Beispiel in Prozent der Mieteinnahmen.

Kann man Kosten für Hausverwaltung steuerlich absetzen?

Ja, Kosten für die Hausverwaltung können in Deutschland oft steuerlich geltend gemacht werden. Für Vermieter sind diese Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Eigennutzer können die Verwaltungskosten in der Regel allerdings nicht absetzen.

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