Bloße Annahme einer unzureichenden finanziellen Leistungskraft des nach Todesfall eintretenden Mieters reicht nur im Ausnahmefall für Kündigung.
“Gefährdet erscheinende” Finanzlage des eintretenden Mieters rechtfertigt Kündigung nur im Ausnahmefall

Bloße Annahme einer unzureichenden finanziellen Leistungskraft des nach Todesfall eintretenden Mieters reicht nur im Ausnahmefall für Kündigung.
Anbieter von Heizkostenverteilern und Wasserzählern müssen die Entschlüsselungscodes an ihre Kunden herausgeben, sagt das Amtsgericht Frankfurt...
Eine Formularklausel, mit der dem Mieter die Renovierungspflicht für eine unrenoviert übernommen Wohnung auferlegt wird, ist nach dem Urteil des BGH...
Anbieter von Heizkostenverteilern und Wasserzählern müssen die Entschlüsselungscodes an ihre Kunden herausgeben, sagt das Amtsgericht Frankfurt.Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppMehr
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Eine Formularklausel, mit der dem Mieter die Renovierungspflicht für eine unrenoviert übernommen Wohnung auferlegt wird, ist nach dem Urteil des BGH unwirksam.
Bloße Annahme einer unzureichenden finanziellen Leistungskraft des nach Todesfall eintretenden Mieters reicht nur im Ausnahmefall für Kündigung.