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Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Köln zu erwarten

Diesel
In Köln werden Diesel-Fahrverbote wahrscheinlicher - Bildquelle: Pixabay.com

Das Oberverwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Luftreinhalteplan für Köln vom 1. April 2019 rechtswidrig und damit fortzuschreiben ist. An vier Messstellen ist der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel 2018 überschritten worden.

Die vorgesehenen Maßnahmen der Bezirksregierung enthalten bisher keine Fahrverbote und reichen nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen. Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrer Klage erreicht, dass die Bezirksregierung nunmehr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat.

Welche konkreten Abschnitte betroffen und welche Fahrzeuge davon ausgenommen sein werden, muss nun die Bezirksregierung prüfen und festlegen. Es geht vor allem um die Bereiche Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt. Möglicherweise werden Fahrverbote auf diesen Straßen ausreichend sein.

Mehr zum Urteil und die komplette Pressemitteilung des Justizministeriums NRW gibt es im Hausverwalter-Blog.

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