Hausverwaltung wechseln – 10 grundlegende Fakten für Eigentümer

Hausverwaltung wechseln
Ein Verwalterwechsel ist nicht immer ohne Tücken

Ein Verwalterwechsel ist nicht immer ohne Tücken – was Wohnungseigentümer über die Abberufung aus wichtigem Grund wissen sollten

Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Hausverwaltung wechseln, kann es dafür verschiedene Gründe geben. Der häufigste Fall dürfte sein, dass die Verwalter-Bestellung ausläuft und eine Neuregelung gefunden werden muss.

Vor dem Verwalterwechsel steht der Beschluss

In diesem Fall ist ein entsprechender Beschluss auf einer Eigentümer-Versammlung nötig. Ersatzweise kann auch ein so genannter Umlaufbeschluss gefasst werden, bei dem die Eigentümer ihre Zustimmung schriftlich und ohne die Einberufung einer Versammlung erteilen. Der Haken dabei: Einem Umlaufbeschluss müssen alle Eigentümer zustimmen; eine ´Mehrheitsregelung gibt es hier nicht. Auf jeden Fall sollte die Zusammenarbeit mit dem neuen Eigentümer in einem Verwaltervertrag festgehalten werden, dessen Laufzeit an die im Beschluss festgelegte Dauer der Bestellung angepasst sein sollte. Mehr Informationen finden sich, wie sich denken lässt, im Wohnungseigentumsgesetz , dass es hier als PDF-Datei gibt .

Denkbar ist aber auch, dass der bestellte Hausverwalter nicht zur Zufriedenheit der Eigentümergemeinschaft arbeitet, die Laufzeit des Verwaltervertrages aber noch andauert bzw. die Dauer der Bestellung laut Eigentümerbeschluss noch nicht abgelaufen ist. Wichtig ist, gute Gründe zu haben, die die außerordentliche fristlose Kündigung und die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit der Hausverwaltung legitimieren.

10 Beispielgründe, warum Eigentümer die Hausverwaltung wechseln

Solche Fälle können ausgesprochen kompliziert werden. Es gibt verschiedene Gründe, die eine vorzeitige Abberufung des Hausverwalters „aus wichtigem Grund“ und die Bestellung einer neuen Hausverwaltung rechtfertigen können, zum Beispiel wenn der Verwalter

  • Insolvenz anmeldet
  • kriminelle Handlungen begeht wie Unterschlagung oder Diebstahl
  • sich mehr als 15 Monate mit der Abrechnung Zeit lässt
  • die getroffenen Beschlüsse der Eigentümer-Gemeinschaft nicht umsetzt
  • den mit der Prüfung der Jahresrechnung Beauftragten die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen verweigert
  • die Protokolle von Eigentümerversammlungen nicht herausgibt
  • Mängel am Gemeinschaftseigentum nicht an den Bauträger meldet
  • das Protokoll fälscht
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht einhält
  • nicht zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum trennt

Bevor eine WEG den Schritt der Abberufung geht, sollte sie auf jeden Fall vorher juristischen Rat einholen. Andernfalls kann es geschehen, dass ein Gericht die Abberufungsgründe nicht als solche anerkennt und eine Zeit lang sowohl das Verwalterhonorar, als auch die Verwaltervergütung für die neue Hausverwaltung zu zahlen sind – ganz abgesehen von den Kosten des vorausgegangenen Rechtsstreits.

Ist geklärt, dass auf jeden Fall ein Verwalterwechsel durchgeführt werden soll, lässt sich bei HausverwalterSuche ganz bestimmt eine kompetente Hausverwaltung finden, die all ihre Aufgaben erfüllt und zu der Eigentümergemeinschaft passt. Je nach Problemstellung ist juristischer Beistand die beste Lösung. Zu dem Thema sind auch hier noch einige Informationen zu finden

FAQ / häufig gestellte Fragen

Was tun bei Untätigkeit der Hausverwaltung?

Bei Untätigkeit der Hausverwaltung sollten Sie zunächst schriftlich eine Frist setzen, in der die gewünschten Aufgaben erfüllt werden sollen. Wenn keine Antwort erfolgt oder die Leistung nicht erbracht wird, können Sie einen Anwalt einschalten oder beim zuständigen Gericht eine Klage einreichen. Schließlich können Sie auch über einen Wechsel der Hausverwaltung nachdenken.

Was kostet eine Hausverwaltung WEG?

Die Kosten einer Hausverwaltung für WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) variieren stark abhängig von Dienstleistungsumfang und Wohnungsanzahl. Üblicherweise liegen sie zwischen 20 und 40 € pro Monat und Einheit. Zusätzlich können Sonderleistungen wie größere Instandsetzungen separat berechnet werden. Beachten Sie, dass regionale Unterschiede und der individuelle Vertrag die tatsächlichen Kosten beeinflussen können.

Wer sucht einen neuen Hausverwalter?

Die Suche nach einem neuen Hausverwalter obliegt in der Regel den Eigentümern einer Wohnanlage oder eines Mehrfamilienhauses, vertreten durch die Eigentümergemeinschaft. In einer Eigentümerversammlung können die Eigentümer darüber abstimmen, einen neuen Hausverwalter zu beauftragen. Oftmals wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem verschiedene Angebote verglichen werden. Ist das Gebäude im Besitz einer einzelnen Person oder Gesellschaft, liegt die Entscheidung allein beim Eigentümer bzw. der Geschäftsführung.

Wie kann man die Hausverwaltung wechseln?

Um die Hausverwaltung zu wechseln, müssen Sie zuerst den bestehenden Vertrag überprüfen, um die Kündigungsfristen und -bedingungen zu verstehen. Informieren Sie danach die aktuelle Verwaltung schriftlich über die Kündigung. Beginnen Sie die Suche nach einer neuen Hausverwaltung, vergleichen Sie deren Dienstleistungen und Kosten, und unterzeichnen Sie einen neuen Vertrag mit Ihrer ausgewählten Verwaltung.

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