Ohne den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze und ohne Baugenehmigung war der Unterstand für Brennholz errichtet, der das Übergreifen eines Feuers auf die Doppelgarage des Nachbarn ermöglichte. Nun muss die Grundstückseigentümerin für den...
Ohne den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze und ohne Baugenehmigung war der Unterstand für Brennholz errichtet, der das Übergreifen eines Feuers auf die Doppelgarage des Nachbarn ermöglichte. Nun muss die Grundstückseigentümerin für den...