Selbst jahrzehntelange Übung unter Grundstücksnachbarn kann kein Wegerecht außerhalb des Grundbuchs begründen, sagt der BGH (Bundesgerichtshof).
Selbst jahrzehntelange Übung unter Grundstücksnachbarn kann kein Wegerecht außerhalb des Grundbuchs begründen, sagt der BGH (Bundesgerichtshof).