Allgemein Eigentümer Hausverwaltungs-Blog Mietrecht Mietverwaltung Recht Verwalter WEG-Recht

BGH: Wohnungseigentümer haftet als Vermieter bei winterlicher Glätte

Räum- und Streupflicht
Wer hat die Räum- und Streupflicht? - Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Mieterin einer Eigentumswohnung war bei Eisglätte gestürzt und erlitt erhebliche Verletzungen. Sie verklagte ihren Vermieter, der als Wohungseigentümer Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war.

Für Gehwege auf dem Grundstück nimmt eine GmbH, die einen professionellen Hausmeisterdienst betreibt, im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft den Winterdienst wahr. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts stürzte die Klägerin beim Verlassen des Hauses an einem Morgen im Januar 2017 auf dem zum Haus führenden Weg, der nicht vom Eis befreit war, obwohl zuvor Glatteis im Rahmen der Wettervorhersagen angekündigt worden war. Dabei zog sich die Klägerin nach dem Ergebnis der vom Amtsgericht durchgeführten Beweisaufnahme erhebliche Verletzungen zu, aufgrund derer sie sich langwierigen Folgebehandlungen unterziehen musste.

In dritter Instanz entschied nun der Bundesgerichtshof, dass der Wohnungseigentümer in dem Fall haftet. Den gesamten Wortlaut der BGH-Pressemitteilung lesen Sie hier

Views: 3

Kommentar verfassen

Hier Kommentar eingeben

Hausverwaltungs-Angebote in Echtzeit sofort erhalten

Hausverwaltungs-Anfrage


Um welche Verwaltungsform geht es Ihnen?


Objektadresse:


Das Objekt hat Einheiten. (Gesamtzahl der zu verwaltenden Wohnungen, Läden, Büros usw. im Objekt)

Anrede *:



* = Feld ist erforderlich

Hausverwalter-Registrierung

«