Wohnungseigentümer können künftig verlangen, dass nur ein zertifizierter Verwalter mit der Verwaltung ihrer Eigentumswohnanlage beauftragt wird. Aber es gibt Ausnahmen.
Inhaltsübersicht
Zuerst: Was ist der Zertifizierte Verwalter?
Auch weiterhin darf jede*r ohne Sachkundenachweis als Hausverwalter*in tätig sein. Als Zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer seine fachliche Qualifikation in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Belangen durch die Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
Ein bestimmter Personenkreis ist durch seine Ausbildung dem Zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Und das ist, wer
- die Befähigung zum Richteramt,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
- einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder einen vergleichbaren Berufsabschluss oder
- einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt.
Keine Regel ohne Ausnahme
Und die ist in diesem Fall in § 19 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschrieben, der die „ordnungsgemäße Verwaltung „ regelt. Dort wird die Bestellung eines Zertifizierten Verwalters vorgeschrieben, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer verlangt die Bestellung eines Zertifizierten Verwalters.
Wann ist ein Hausverwaltungsunternehmen als Zertifizierter Verwalter anzusehen?
Oftmals werden keine Einzelpersonen sondern Gesellschaften (z. B. GmbH) zur Verwalterin bestellt. Diese gelten dann als zertifiziert, wenn die unmittelbar mit der Durchführung der Verwaltung beauftragten Mitarbeiter*innen über die entsprechende Qualifikation verfügen, also die Prüfung zurm Zertifizierten Verwalter bestanden oder eine Gleichstellung vorzuweisen haben.
Was bedeutet „gleichgestellt“?
Bestimmte Studien- oder Ausbildungsgänge bewirken eine Gleichstellung mit dem Zertifizierten Verwalter (s. weiter oben). Etwas schwammig oder auch undefiniert ist die Beschreibung „… oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzt“. Welche Berufe das genau sind, ist weitgehend offen. Hier bedarf es noch einer Nachbesserung, am besten durch eine Auflistung der Berufsbilder, die gemeint sind.
Offene Fragen
Daran ist zu sehen, dass auch die neuen Regelungen nicht alles abdecken. Wie genau sollen Eigentümergemeinschaften zum Beispiel prüfen, ob die in der Hausverwaltung tätigen Mitarbeiter Zertifizierte Verwalter sind oder nicht? Ist ein Bankkaufmann einem Zertifizierten Verwalter nun gleichgestellt, und ein Elektromeister womöglich nicht? Es wäre eigentlich gar nicht so schwierig, das zu regeln.
Zum Nachlesen:
§ 26a WEG
Zertifizierter Verwalter Prüfungsverordnung: Prüfungsinhalt
Rahmenplan und Lernziele (PDF): DIHK
FAQ (häufig gestellte Fragen)
Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?
Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ist in der Regel nicht verpflichtend, es sei denn, die Wohnungseigentümer fordern dies explizit gemäß § 19 WEG.
Wann ist man zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer seine fachliche Qualifikation in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Belangen durch die Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Es gibt jedoch auch bestimmte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Dazu gehören Personen mit einer Befähigung zum Richteramt, einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, eine Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt oder einen vergleichbaren Berufsabschluss, sowie Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Was ist ein qualifizierter Verwalter?
Ein qualifizierter Verwalter ist eine Person oder Firma, die professionelle Hausverwaltungsdienste anbietet. Um als qualifiziert zu gelten, muss der Verwalter in der Regel über eine entsprechende Ausbildung, Zertifizierung oder Erfahrung im Immobilien- und Verwaltungsbereich verfügen. Qualifizierte Verwalter übernehmen die Organisation und Verantwortung für Immobilienangelegenheiten, wie Mietverträge, Instandhaltung, Buchführung und rechtliche Aspekte, um das Objekt effizient zu betreuen.
Was kostet die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
Die Kosten für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter können je nach Anbieter und Land variieren. Im Allgemeinen liegen die Kosten für die Prüfung im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Es ist ratsam, sich an zertifizierte Bildungseinrichtungen oder Berufsverbände zu wenden, um genaue Informationen zu den Prüfungsgebühren zu erhalten.
Wer gilt als zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich jemand bezeichnen, der seine fachliche Qualifikation in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Belangen durch die Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Es gibt auch bestimmte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Dazu gehören Personen mit einer Befähigung zum Richteramt, einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, einer Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt oder einen vergleichbaren Berufsabschluss, sowie Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Wer ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt?
Dem zertifizierten Verwalter sind bestimmte Personen aufgrund ihrer Ausbildung gleichgestellt. Dazu gehören:
– Personen mit der Befähigung zum Richteramt,
– Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
– Personen mit einem anerkannten Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder einem vergleichbaren Berufsabschluss, oder
– Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Diese Personen gelten als gleichwertig qualifiziert wie ein zertifizierter Verwalter.
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