Wer seine Hausverwaltung wechseln muss oder will, sucht für gewöhnlich nach Hausverwaltungen in der Nähe. Aber ist das wirklich notwendig und sinnvoll?
Es ist sicherlich bequem, wenn die Hausverwaltung mal eben jemand vorbeischickt, sobald es irgendwo hakt. Das funktioniert nun mal nur dann, wenn man sich für eine:n Verwalter:in aus dem Pool der Hausverwaltungen in der Nähe entschieden hat. Keine Hausverwalterin und kein Hausverwalter fährt mal eben wegen eines Heizungsausfalls nach Würzburg, wenn das Büro in Hannover liegt.
Und was tut die Hausverwaltung, wenn Sie den Heizungsschaden in Augenschein genommen hat? Richtig: sie beauftragt einen Handwerker mit der Reparatur. Hätte sie das nicht auch von Hannover aus tun können, wenn man ihr den Schaden gemeldet hätte?
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Eigentümerversammlung auch per Videokonferenz
Die meisten Objektbesuche sind eigentlich bei näherer Betrachtung entbehrlich. Es gibt nur wenige Anlässe, die die Anwesenheit einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung unumgänglich machen; dazu gehört zum Beispiel die jährliche Eigentümerversammlung. Aber selbst die kann inzwischen (seit der WEG-Reform im Jahr 2020) ja auch hybrid durchgeführt werden , zum Beispiel als Videokonferenz. Wer’s nicht glaubt: so steht’s im Wohnungseigentumsgesetz
Räumliche Nähe erleichtert manches
Es gibt viele andere denkbare Gelegenheiten, zu denen üblicherweise ein:e Mitarbeiter:in der Hausverwaltung ausrückt, um den Stand der Gartenarbeiten zu kontrollieren oder nachzusehen, ob der Elektriker die Steckdose im Keller an der richtigen Stelle installiert hat. In nahezu allen Fällen sind Wohnungseigentümer:innen oder Mitglieder des Verwaltungsbeirats an der Lösung solcher Probleme beteiligt. Eine räumliche Nähe des Objekts zum Büro der Hausverwaltung erleichtert fraglos die Anwesenheit der Hausverwaltung.
Vor-Ort-Termine können entbehrlich sein
Vielleicht klingt es ein wenig provokativ – aber die Frage stellt sich nun mal: Muss wirklich jedes Mal die Verwaltung erscheinen, wenn irgendwas zu kontrollieren, abzunehmen oder in Augenschein zu nehmen ist? Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen sind doch eigentlich durchaus in der Lage, derartige Sachverhalte einzuschätzen und haben überdies ein elementares Interesse daran, den Wert ihrer Immobilien zu erhalten.
Und nicht zuletzt sollten auch der Verwaltungsbeirat bzw. die dort handelnden Miteigentümer:innen nicht unterschätzt werden. Sie sollen nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Verwaltung unterstützen. Und das tun sie, denn sie haben sich ja in dieses Amt wählen lassen, in aller Regel auch gern und mit Engagement. Vor allem sollte das verstärkt dann zutreffen, wenn sie selbst an der Auswahl einer weiter entfernt beheimateten Hausverwaltung beteiligt waren und noch nicht mit ihrer Hausverwaltung schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Alternativen zu Hausverwaltungen in der Nähe
Die Hausverwaltung aus dem hier beschriebenen Beispiel arbeitet nach dem in Niedersachsen geltenden Preisniveau. Dort werden, Stand heute (Juni 2023), für die WEG-Verwaltung eines Objektes mit 15 bis 29 Einheiten im Monat 23,63 Euro pro Wohnung an Verwaltervergütung berechnet. In Bayern liegt dieser Satz bei 28,00 Euro. Das bedeutet einen Unterschied von 4,37 Euro, mithin beträgt der Preisvorteil für eine Objekt mit 25 Einheiten (einfach mal als Beispiel angenommen) gut 109 Euro im Monat, was sich auf rund 1.300 Euro im Jahr summiert. Die Zahlen entstammen den Auswertungen von HausverwalterSuche , die die dort erstellten Online-Angebote zur Grundlage haben. Selbstredend sind sie nicht verbindlich und können im konkreten Fall abweichen.
Nicht nur die Verwaltervergütung im Blick haben
An dieser Stelle gilt es nun ein Argument zu wiederholen, dass in diesem Portal schon an verschiedenen Stellen thematisiert wurde: Die Höhe des Verwalterhonorars sollte niemals die alleinige Begründung für die Vergabe einer Hausverwaltung sein. Es gibt etliche Faktoren, die ebenfalls zu würdigen sind. Und nicht zuletzt ist immer auch entscheidend, wie sich die persönlichen Befindlichkeiten im Umgang miteinander entwickeln.
Was denn nun: räumliche Nähe, ja oder nein?
Kann eine solche Einsparung aber nicht dennoch ein Grund sein, die Verwalter-Auswahl nicht nur auf Hausverwaltungen in der Nähe zu beschränken? Es setzt voraus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft bereit ist, ihre Erwartungen im Hinblick auf die Ortsbesuche der Hausverwaltung entsprechend zu begrenzen. Und das scheint durchaus in vielen Fällen möglich, zumal heutzutage nicht einmal mehr die Eigentümerversammlung ein persönliches Zusammentreffen erfordert. Um also auch einem Preisvergleich eine Chance zu geben, lässt sich das hier leicht bewerkstelligen
Braucht man nun unbedingt eine räumlichen Nähe zwischen Objekt und Verwaltung? Letztendlich ist das nicht ganz allgemein festlegbar. Wie man sieht, geht es aber auch anders. Und darum ist das Fazit, wie so oft: Kommt drauf an!
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