Die räumliche Nähe zum Verwaltungsobjekt kann die Hausverwaltung erleichtern – muss es aber nicht.
Viele Immobilieneigentümer erwarten von ihrer Hausverwaltung, möglichst oft im und am Objekt zu sein. Geht es um die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses mit etlichen Mietwohnungen, dann kann dies sogar zwingend notwendig sein; man denke nur an durchzuführende Mieterwechsel, einschließlich der Besichtigungs- und Abnahmetermine.
Aber denkbar ist auch, dass der oder die Eigentümer solche Termine gar nicht aus der Hand geben und neue Mieter selbst auswählen wollen. Und, mal ehrlich: Ist es wirklich notwendig, dass die Hausverwaltung jemanden vorbeischickt, um vor der Beauftragung eines Installateurs den Schaden an der Heizungsanlage selbst in Augenschein zu nehmen? Die innerhalb einer Hausverwaltung vorhandene technische Kompetenz dürfte in den meisten Fällen für eine fachmännisch fundierte Begutachtung des Schadens und die genaue Festlegung der auszuführenden Arbeiten kaum ausreichen.
Darum liegt es einzig und allein in der Ausgestaltung des Verwaltervertrages, zu welchen Anlässen oder wie oft die Hausverwaltung Vor-Ort-Termine wahrzunehmen hat. In vielen Fällen lässt sich das, je nach Konstellation, auf ganz wenige Fälle begrenzen. Eine Wohnungseigentumsanlage mit 250 Wohnungen wird womöglich eigenes Personal beschäftigen für die Pflege des Gemeinschaftseigentums, der Außenanlagen usw. Vielleicht wird in einer großen Wohnanlage sogar in einem eigenen Büro ein Angebot mit festen Sprech- und Beratungszeiten vorgehalten. Keine Frage, dass solche Hausverwaltungen ihren Arbeitsschwerpunkt in der Nähe haben sollten.
Anders sieht es aus, wenn die Wohnungseigentümer ihre*n Hausverwalter*in ohnehin nur einmal im Jahr sehen, nämlich anlässlich der Eigentümerversammlung. Wenn die Hausverwaltung alle für die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung) nötigen Aufgaben aus ihrem Büro heraus erledigen kann. In solchen Fällen kann es schon möglich sein, eine Hausverwaltung von außerhalb zu beauftragen,
Vor allem dann, wenn Kostengründe dafür sprechen. Eine WEG-Verwaltung kostet momentan im Durchschnitt für ein Objekt in Mecklenburg-Vorpommern etwa 29,50 € pro Wohnung und Monat, in Baden-Württemberg jedoch 38,50 €. Was spricht also dagegen, dass sich eine Eigentümergemeinschaft in Tübingen für eine Hausverwaltung aus Schwerin entscheidet, wenn es die Verhältnisse zulassen?
Bei HausverwalterSuche können auch solche Parteien zueinander finden. Und die Antwort auf die Frage, ob die Zusammenarbeit mit einer weiter entfernt liegenden Hausverwaltung Sinn macht, ist die am meisten verbreitete überhaupt: Es kommt drauf an!