Allgemein Hausverwaltungs-Blog

Baugenehmigung für Brennholz-Unterstand fehlt – Eigentümerin haftet für Brandschaden an zwei Ferraris

Ferrari
Brandschaden an zwei Ferraris - Bild von Kenneth White auf Pixabay

Ohne den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze und ohne Baugenehmigung war der Unterstand für Brennholz errichtet, der das Übergreifen eines Feuers auf die Doppelgarage des Nachbarn ermöglichte. Nun muss die Grundstückseigentümerin für den entstandenen Schaden an zwei Ferraris aufkommen.

An ihrer Grundstücksgrenze, direkt neben der Doppelgarage des Nachbarn, lagerte die Beklagte Brennholz. Nach Holzarbeiten mit einer Kreissäge durch ihren Sohn kam es nachts zu einem Brand in dem Unterstand, der auch die Doppelgarage des Nachbarn erfasste. Dabei entstand an den beiden Ferraris ein Schaden von rund 35.000 €. Das Landgericht Hagen hatte das noch anders gesehen, aber das OLG (Oberlandesgericht) Hamm verurteilte die Grundstückseigentümerin rechtskräftig zum Schadensersatz (Urteil vom 17.10.2019, Az. 24 U 146/18).

Mehr über den Fall gibt es auch im Hausverwalter-Blog.

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