Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das als „Schwarzbau“-Klage bekannt gewordene Verlangen einer Grundstückseigentümerin aus Düsseldorf-Angermund nach Verpflichtung der Deutschen Bahn Netz AG auf Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg abgewiesen (AZ 16 K 5474/18).
Die Klägerin sieht die Bahnstrecke, die bereits seit 1843 betrieben wird, als nicht genehmigt und somit als Schwarzbau an, von dem eine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht. Das Verwaltungsgericht erkannte die vermeintliche Genehmigungslosigkeit nicht an, weil es aufgrund des Neubaus oder der wesentlichen Änderung der Strecke nicht zu zusätzlichem Lärm komme, der die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung überschreite.
Die komplette Pressemitteilung zum Urteil gibt es im Hausverwalter-Blog. Ob es vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten wird, ist noch nicht bekannt.