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Verwaltungsgericht Münster hebt Baugenehmigung für Bordell in Dülmen auf

Keine Baugenehmigung für Bordell in Dülmen

Keine Baugenehmigung für Bordell in Dülmen - Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay

Nachbarn machen Verletzung des Rücksichtnahmegebots geltend und verweisen auf zu erwartende Begleiterscheinungen: Baugenehmigung für Bordell in Dülmen aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Münster reklamierte die fehlende „Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Wohnbebauung“. Da half es auch nicht, dass “ keine besonderen Betriebsarten wie Striptease, Table-Dance oder Filmvorführungen“ vorgesehen waren und auch keine Speisen und Getränke angeboten werden sollten: Das Verwaltungsgericht Münster (AZ: 10 K 4774/17, 10 K 4808/17) hob die bereits erteilte Baugenehmigung mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil auf.

Der komplette Inhalt der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2020 ist im Hausverwalter-Blog aufzufinden.

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