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Was tut er eigentlich, der WEG-Verwalter?

Streitschlichtung: Auch bei der Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten hilft der WEG-Verwalter - Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Läuft alles glatt, kann es passieren, dass manche Wohnungseigentümer mit ihrer Hausverwaltung nur einmal im Jahr Kontakt haben – nämlich auf der Eigentümerversammlung. Und das natürlich auch nur dann, wenn sie oder er auch teilnimmt.

Dabei ist es in der Praxis so, dass WEG-Verwalter den größten Teil ihrer Aufgaben im Hintergrund erledigen, so, dass es die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft gar nicht bemerken. Es kann darum wirklich sein, dass eine WEG-Verwaltung qualitativ besonders hochwertige Arbeit leistet, obwohl (oder gerade weil) niemand – vielleicht mit Ausnahme der Verwaltungsbeiräte – etwas davon mitbekommt.

Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Aufgaben und Rechte des Verwalters in § 27 geregelt. Allerdings sind die Vorgaben teilweise recht allgemein gehalten. Darum sei an dieser Stelle einmal eine Auflistung (Quelle: Verband der Immobilienverwalter Deutschland ) dessen abgebildet, was die WEG-Verwaltung für Ihre Kunden, die Wohnungseigentümer, so alles tut. Daraus lässt sich leicht erkennen, dass WEG-Verwalter und ihre Mitarbeiter*innen zweckmäßigerweise sehr engagiert und belastbar und nicht älter als 30 Jahre sein müssen und über mindestens 20 Jahre Berufserfahrung verfügen sollten. Ferner ist ein umfassendes Wissen erforderlich, idealerweise erworben durch Ausbildungen bzw. Studienabschlüsse als Architekt, Rechtsanwalt, Schreiner, Maurer, Maler, Elektriker, Sozialpädagoge, Dachdecker, Betriebswirt, Glaser, Kaufmann, Psychologe, Gärtner, Soziologe und Buchhalter, um nur ein paar der wichtigsten zu nennen 😉

Aufgaben der WEG-Verwaltung

Kaufmännische Aufgaben
Technische Aufgaben
Rechtliche Aufgaben
Organisatorische Aufgaben

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