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Teure Baulücke kostet Eigentümer 710.000 Euro

Kölner Straßenansicht
Kölner Straßenansicht - Bildquelle: pixabay.com

Der Streit um Kölns bekannteste Baulücke kostet den Eigentümer jetzt eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro.

Dieser hatte das Grundstück an der Richard-Wagner-Straße in Köln 2007 gekauft und sich zur Bebauung bis 2009  verpflichtet. Vorgesehen war dort ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Baugebot war eine Vetragsstrafe von 10.000 Euro pro angefangenen Monat vereinbart. Das Gebäude wurde bis heute nicht errichtet.

Deshalb hat die Stadt Köln nunmehr für die Zeit von 2011 bis 2016 diese Vetragsstrafe eingefordert. Das Oberlandesgericht Köln gab ihr nun recht durch Beschluss vom 30.11.2018 (Az. 3 U 53/18).

Die entsprechende Pressemitteilung ist in voller Länge hier aufrufbar.

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