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EISCAFÉ GILT NICHT ALS „LADEN“

Eiscafé
Eiscafé - Bildquelle: pixabay.com

Wenn die Teilungserklärung die Nutzung der Räume im Erdgeschoss als „Laden“ zulässt, darf dort kein Eiscafé betrieben werden.

So lautet die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (AZ: 2-13 S 138/17). Mehr zu dem Urteil enthält die gerichtliche Pressemitteilung vom 19.11.2018, die hier nachlesbar ist.

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