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Wohnrecht im Kaufvertrag hält auch erleichterter Kündigung nach § 573a BGB stand

Wohnhaus
Wohnrecht im Kaufvertrag verhindert erleichterte Kündigung nach § 573a BGB - Bildquelle: pixabay.com
Die Stadt Bochum räumte Mietern eines Zwei-Familien-Siedlungshauses beim Verkauf Wohnrecht ein. Dies gilt auch bei  Berufung auf § 573a BGB (Selbstnutzung und nicht mehr als zwei Wohnungen im Haus).

Die Stadt Bochum verkaufte ein Zwei-Familien-Siedlungshaus unter der Bedingung eines lebenslange Wohnrechts für die Mieter. Der neue Eigentümer kündigte den Mietvertrag unter Berufung auf § 573a BGB, der die erleichterte Kündigung für selbst bewohnte Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen vorsieht.

Der BGH entschied jetzt, dass die Einräumung des Wohnrechts als Vertrag zu Gunsten Dritter ein eigenständiges (Schutz-)Recht des Mieters begründet und die Kündigung unwirksam ist (AZ: VIII ZR 109/18, Urteil vom 14.11.2018).

Der genaue Wortlaut der BGH-Pressemitteilung findet sich im Hausverwalter-Blog.

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