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Sonntag, 22. März 2009
Immo-Newsletter März 2009

Nebenkostenabrechnung: Entscheidend ist, wann sie beim Mieter ankommt
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass für die Wahrung der 12-Monats-Frist zur Erteilung der Betriebskostenabrechnung entscheidend ist, wann der Mieter die Nebenkostenabrechnung erhält. Auch die rechtzeitige Aufgabe der Abrechnung zum Postversand reicht nicht; allein der Empfang durch den Mieter ist entscheidend.
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Haus dämmen in Eigenleistung
"Wenn in absehbarer Zeit das Öl knapp wird, dann ist immer noch viel Winter übrig", schmunzelt Energie-Fachberater Matthias Dörr. Seit zwölf Jahren informiert er modernisierungsin-teressierte Hausbesitzer und untersucht ältere Gebäude auf deren...
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Mieterhöhung: Vermieter muss dem Mieter nicht den Mietspiegel zusenden
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht erforderlich ist, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann.
Mietvertrag für Eigentumswohnung ist kündbar, wenn ein Au-pair-Mädchen einzieht
Heute erging ein bemerkenswertes Urteil des BGH (Bundesgerichtshof). Er gab einem Vermieter Recht, der das seit 10 Jahren bestehende Mietverhältnis gekündigt hatte. Das Haus war 2002 in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden. Der Wohnungseigentümer machte Eigenbedarf geltend; er wollte seine Schwiegermutter und ein Au-pair-Mädchen, das seine beiden Kinder betreut, dort einziehen lassen.
Penthouses bei einem Viertel der Wohnungskäufer begehrt
Penthouses, Maisonettes und Dachgeschoss-wohnungen - immer mehr Wohnungskäufer interessieren sich für Wohnungen in luftiger Höhe. Das ergab eine Maklerbefragung von Immowelt.de, einem der führenden deutschen Immobilienportale.
Immobilien durch individuelle Grundrisse perfekt vermarkten
Makler und Wohnungsbau-gesellschaften stehen stets vor der Herausforderung, Ihre Wohnungs- und Gewerbe-immobilien bestmöglich zu präsentieren, um sich von Mitbewerbern abzuheben. Eine professionelle Darstellung und somit eine deutlich bessere Vermarktung erreicht man durch informative und optisch ansprechende Grundrisse.
Iso-Fenster auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Wohnanlage: Ein Eigentümer darf zwar nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft neue Iso-Fenster einbauen lassen. Tut er es aber doch, so hat dies keine Konsequenzen - eine Rückbaupflicht besteht laut eines Urteils nicht.
Noch mehr interessante Meldungen zu Immobilien-Themen bietet der Spezialbereich "Aktuelle Immobilien-Nachrichten" des kostenlos nutzbaren Presseportals fair-NEWS.de.
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