Immobilien-Newsletter vom 17.11.2007

Aktuelle Immobilien-News
von OBIN.de und HausverwalterSuche.de


Immobilienportal OBIN.de jetzt mit OpenImmo-Schnittstelle

OBIN wurde völlig neu aufgesetzt (neudeutsch: relaunched).

Die wesentlichste Änderung ist die Integration einer XML-Schnittstelle nach dem OpenIMMO-Standard. Dadurch lassen sich jetzt per Mausklick beliebig viele Immobilien-Angebote aus geeigneten Maklerprogrammen pflegen.

Eine genaue Beschreibung, wie die Angebotsdaten aus Anwendungen wie beispielsweise FlowFact oder EXPOSÈ 7 heraus übertragen werden, wird im Dezember 2007 verfügbar sein.

Die OpenIMMO-Schnittstelle wird allen gewerblichen Anbietern bei OBIN zur Verfügung gestellt, die den neuen Tarif OBIN-Flat buchen und für 19,90 € pro Monat + MwSt. eine unbegrenzte Anzahl von Kauf- und Mietangeboten einstellen können.

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Auch private Inserate sind jetzt möglich

Eine weitere Neuerung ist die Öffnung für Privatanbieter. Private Immobilien-Inserate kosten je 30 Tage Laufzeit nur 5,00 €.

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BGH kippt Mietvertragsklauseln zur Tierhaltung

Eine oft verwendete Klausel in Mietverträgen, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam. Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes schafft aber nicht nur Klarheit.

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Neuer Anwendungserlass zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Es gibt eine Erweiterung des Anwendungserlasses aus November 2006: Einige für Eigentümer und Mieter günstige Regelungen und mehr Klarheit. (Az. IV C 4 - S 2296-b/07/0003)

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BGH: Kein Anspruch des Vermieters auf Wechselgebühr bei Auszug

Ein Vermieter kann von einem Mieter bei dessen Auszug für die Zwischenablesung verbrauchsabhängiger Betriebskosten keine «Nutzerwechselgebühr» verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. (AZ: VIII ZR 19/07 - Urteil vom 14. November 2007)

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Modernisierung von Mietwohnungen: Gericht lockert Regeln

Nicht nur der Gesetzgeber hat etwas gegen den Modernisierungsstau in Mehrfamilienhäusern unternommen - mit der seit Juli wirksamen Reform des Wohnungseigentumsrechts. Auch der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen Modernisierungen erleichtert. Die Karlsruher Richter kamen in einem Urteil zu dem Ergebnis, dass eine Mieterhöhung auch dann zulässig ist, wenn die zugrunde liegende Modernisierungsmaßnahme nicht fristgerecht angekündigt worden ist (Az.: VIII ZR 6/07).

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Verwalterhonorare nach wie vor stabil

Die Entgelte für die Verwaltung von Immobilien haben sich im laufenden Jahr kaum verändert.

Hausverwalter berechnen im deutschlandweiten Durchschnitt für eine WEG-Verwaltung 19,43 € pro Monat, für die Verwaltung eines Mietobjektes 18,78 €.

Diese Kosten entstehen für die Verwaltung jeweils einer Einheit pro Monat, einschließlich Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten für zugehörige Garagen und Stellplätze.

Die Zahlen sind berechnet aus dem Durchschnitt von mehr als 1.800 Hausverwaltungsangeboten, die in letzer Zeit über HausverwalterSuche.de erstellt wurden - und somit durchaus repräsentativ. HausverwalterSuche.de ist das einzige Hausverwalter-Suchportal, das diesen Service anbietet. Dort können immer die aktuellsten Durchschnittswerte ermittelt werden und auch die durchschnittlichen Verwalterhonorare für bestimmte Objektgrößen und Regionen ermittelt werden.

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